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   BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B   

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https://dejure.org/2009,53091
BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B (https://dejure.org/2009,53091)
BSG, Entscheidung vom 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B (https://dejure.org/2009,53091)
BSG, Entscheidung vom 12. August 2009 - B 3 P 10/09 B (https://dejure.org/2009,53091)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Denn die Voraussetzungen zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung sind nicht schon dann gegeben, wenn das LSG in der Sache falsch entschieden hat; die richtige Beurteilung des Einzelfalles wäre nur Folge der Klärung und Entscheidung einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtssache (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7; vgl auch Krasney/Udsching, aaO, IX. Kap RdNr 182 mwN).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 P 1/05 R

    Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Bundesrecht ist vielmehr erst dann verletzt, wenn das Berufungsgericht den Rahmen zulässiger Auslegung überschritten und damit die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG - Willkürverbot) oder andere Verfassungsgrundsätze missachtet hat oder wenn es bei der Auslegung bundesrechtliche Normen herangezogen hat, die den ihnen beigelegten Regelungsgehalt nicht aufweisen bzw wenn das Auslegungsergebnis gegen bundesrechtliche Normen verstößt (BSGE 96, 233, 235 = SozR 4-3300 § 72 Nr. 1, jeweils RdNr 14; BSGE 88, 215, 219 = SozR 3-3300 § 9 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1 und SozR 4-2500 § 112 Nr. 3; Leitherer, aaO, § 162 RdNr 7a mwN).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 P 10/09 B
    Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das LSG für die Auslegung des irrevisiblen Rechts eine bundesrechtliche Norm - § 7 Abs. 4 EStG - herangezogen hat; andernfalls könnte nämlich bei der Auslegung von jeder Norm des Landesrechts über die Auslegung von Bundesrecht zu entscheiden sein und sie damit entgegen der Intention des § 162 SGG revisibel gemacht werden (BSGE 55, 115, 117 = SozR 1500 § 162 Nr. 17; vgl auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, 1X. Kap RdNr 292).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 40/17

    Zustimmung - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen - fiktive

    Dies unterscheidet den vorliegenden Fall auch von dem Fall, den das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. Januar 2009 - L 27 P 3/08, juris, Revision nicht zugelassen: BSG, Beschluss vom 12. August 2009 - B 3 P 10/09, beck-online) zu entscheiden hatte, da dort die landesrechtliche Bestimmung des § 2 Abs. 1 InvUmlBV die betriebsübliche Nutzungsdauer des jeweiligen Anlagegutes und den linearen AfA-Satz der vom BMF herausgegebenen amtlichen Tabelle der Absetzungen für Abnutzungen (AfA-Tabellen) anführte, woraus das LSG Berlin-Brandenburg die (landesgesetzlich vorgeschriebene) Maßgeblichkeit steuerrechtlicher Maßstäbe entwickelte.
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